Stell deine Angaben ein und sieh, was an gesetzlicher Rente realistisch zu erwarten ist — umgerechnet in heutige Kaufkraft, damit die Zahl greifbar bleibt. Der Rechner berücksichtigt Lohn- und Preisentwicklung und zeigt dir am Ende, welche Stellschrauben du selbst in der Hand hast. Alles rechnet sofort neu.
Kein Rechner kann dein Leben exakt vorhersagen. Löhne, Preise, Renditen und Gesetze ändern sich, und persönliche Umstände (Teilzeit, Kinder, Arbeitslosigkeit, Erbschaft) sind hier nicht abgebildet. Die verbindliche Zahl steht in deiner Renteninformation der DRV; für eine echte Planung hilft eine unabhängige Beratung. Dieser Rechner zeigt Größenordnungen und die Richtung der Hebel — nicht den Cent-Betrag.
Die gesetzliche Rente folgt der amtlichen Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert. Ein Entgeltpunkt entsteht pro Jahr, wenn du das Durchschnittsentgelt verdienst (2026: 51.944 €), maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze (101.400 €). Der Rentenwert (40,79 €) wächst mit den Löhnen — bei stabilem Rentenniveau also mit deiner „allgemeinen Lohnsteigerung", bei sinkendem Niveau langsamer. Die künftige Rente wird mit der Inflation auf heutige Kaufkraft abgezinst. Private Vorsorge und Kapitalrente werden real verzinst und über rund 22 Jahre Rentenbezug in eine Monatsrente umgerechnet. Abzug für Kranken-/Pflegeversicherung: ~12,3 %. Ersatzquote und Rentenlücke vergleichen deine Gesamtrente mit deinem voraussichtlich letzten Nettoeinkommen (ebenfalls in heutiger Kaufkraft), nicht mit dem heutigen — so entsteht die realistische, mit dem offiziellen Rentenniveau vergleichbare Quote.
Aktueller Rentenwert 40,79 €/Entgeltpunkt (seit 1.7.2025) · Durchschnittsentgelt 51.944 € (2026, vorläufig) · Beitragsbemessungsgrenze 101.400 € (2026) · Zugangsfaktor −0,3 %/Monat (früher) bzw. +0,5 %/Monat (später) · Rentenniveau 48 % (Haltelinie) · Kapitalrente +2 % vom Brutto ab 2028 (Reform vom 2.7.2026). Quelle: Deutsche Rentenversicherung, § 32a/§ 63 ff. SGB VI, Rechengrößenverordnung 2026. Die Netto-Näherung des heutigen Einkommens gilt für ledig, Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer.